Werde ich nach Abschluss der Ausbildung im Ausbildungsunternehmen übernommen?

Die Ausbildungsunternehmen verpflichten sich zur Weiterbeschäftigung der Auszubildenden im vierten Jahr der studienintegrierenden Ausbildung, sodass sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auch das zugehörige Bachelor-Studium unter den gewohnten Bedingungen beenden können.  Die Möglichkeit einer Übernahme nach dem Doppelabschluss hängt aber von der betrieblichen Situation, der Zufriedenheit mit den Auszubildenden und den miteinander geschlossenen Verträgen ab.

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