Welchen Status haben SiA-NRW-Teilnehmende?

Die SiA-NRW-Teilnehmenden sind Auszubildende und Studierende zugleich. Sie besitzen einen Doppelstatus: Durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrages sind die SiA-NRW-Teilnehmenden Auszubildende mit den entsprechenden Rechten und Pflichten des Berufsbildungsgesetzes, der jeweiligen Ausbildungsordnung bzw. des Schulgesetzes. Durch die Immatrikulation an der Hochschule erlangen die SiA-NRW-Teilnehmende den Status eines/er Studierenden. Es entsteht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit der Folge, dass Studien- und Prüfungsordnungen der jeweilige Hochschule Anwendung finden.

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