Der Tarifvertrag sieht die Übernahme der Studiengebühren für ein duales Studium vor. Gilt das auch für die studienintegrierende Ausbildung?

Die studienintegrierende Ausbildung ist als eine Form des dualen Studiums zu werten. Insofern ist eine tarifvertragliche Regelung für ein duales Studium auch in diesem Fall maßgebend.

Generell wird ein Vertrag zwischen der Hochschule und den Studierenden geschlossen. Dieser Vertrag bestimmt auch die Höhe der Studiengebühren. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sich ein Ausbildungsbetrieb an den Studiengebühren beteiligen kann (vgl. Muster Studienvertrag zwischen Unternehmen und Auszubildenden.)

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